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1.
Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
unsere Angebote und sonstigen Leistungen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder mündliche
Abmachungen bedürfen der Schriftform.
2.
Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2
Unsere Preise gelten ab Lager Bruchertseifen, sofern im Einzelfall nicht
etwas anderes vereinbart wird. Hinzu kommt die jeweils gültige
gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.3 Aufträge,
Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich derjenigen unserer Vertreter
und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
2.4
Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich
2.5 Wenn
die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß
erfolgen soll oder aus Verschulden des Kunden erst 4 Monate nach
Vertragsabschluß erfolgt, sind wir berechtigt, die dann nach unserer
Kalkulation der Preisliste gültigen Preise zu berechnen, es sei denn, es
handelt sich um schriftlich fixierte Jahresabkommen.
3. Lieferbedingungen
3.1
Die Lieferung erfolgt ab Warenwert € 500,00 frachtfrei anerkanntes Lager
des Kunden, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Wir behalten uns vor, bei Erstaufträgen und/oder Aufträgen mit einem
Warenwert größer € 1.000,00 Vorauszahlung zu verlangen. Die Gefahr geht
spätestens mit der Übergabe der Ware an den mit der Ausführung der
Versendung Beauftragten über. Zum Abschluß einer Transportversicherung
sind wir nicht verpflichtet.
3.2 Ist
freie Anlieferung vereinbart, geht die Gefahr über mit Ankunft des
Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die
mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.
3.3 Die
Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
3.4 Die
Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Kunden bis dahin
zu erbringenden Vertragspflichten voraus. Verhindern höhere Gewalt,
Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach
den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleich, ob in
unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, wie z.B.
Betriebsstörung, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung,
Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim
Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie
Auswirkung von Arbeitskämpfen, die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert
sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch die Umstände der
vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für uns
unzumutbar, sind wir von unserer Verpflichtung befreit.
3.5
Schadenersatzansprüche aus Verzug oder unverschuldeter Unmöglichkeit
sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen, bei Geschäften mit
Nichtkaufleuten und Kaufleuten beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden,
höchstens jedoch 10% des Rechnungswertes der Lieferung oder Leistung, mit
der wir uns in Verzug befinden oder die uns unmöglich geworden ist, wenn
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.
3.6
Schadensmeldungen wegen Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware
zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen.
Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort
nach Eintreffen der Sendung festgestellt und auf den Begleitpapieren
bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns
abzutreten.
4. Mängelrügen, Mängelhaftung
4.1
Der Kunde ist gehalten, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang und
vor Gebrauch auf die Richtigkeit der Bestellung und Lieferung und
die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Zweck zu untersuchen.
4.2 Rügen
wegen offensichtlicher Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen müssen
unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang
der Ware, schriftlich bei uns vorgebracht werden.
4.3 Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Entdeckung spätestens jedoch
innerhalb der für das jeweilige Produkt geltenden Verfallzeiten,
schriftlich - bei Filmmaterial unter Angabe der auf der Packung
aufgestempelten Emulsions- bzw. Chargennummer und Rücksendung einer Probe
des beanstandeten Materials und möglichst auch unverarbeiteten Materials
der gleichen Sendung bzw.
Emulsion - zu rügen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten §§ 377, 378
HGB unverändert der Maßgabe, daß die
Rüge schriftlich zu erfolgen hat. Durch Verhandlungen über
Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelanzeige
nicht rechtzeitig und richtig gewesen sei.
4.4 Von
jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung
oder falsche Lagerung bei Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere
Gewalt (z.B. Blitzschlag), Mängel durch bestimmungswidrigen Gebrauch oder
Mängel durch Verschmutzung, sowie Schäden durch außergewöhnliche
mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
4.5 Bei
Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften -
liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß des Rechts des Kunden, Rückgängigmachung
des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadenersatz zu
verlangen, für mangelhafte Teile Ersatz oder bessern diese selbst oder
durch Dritte nach. Ist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung unmöglich
geworden oder fehlgeschlagen, kann der Kunde
Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
4.6 Auf
unser Verlangen sind uns die beanstandeten Waren oder Proben derselben
sofort porto- und spesenfrei zurückzusenden. Andernfalls entfallen alle Mängelansprüche.
Bei Anerkennung des Mangels ersetzen wir die Frachtkosten bis zur normalen
Höhe.
4.7 Für
Schäden aus unerlaubter Handlung, und zwar auch für solche, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten wegen eines zu vertretenden Mangels gemäß
§ 635BGB, haften wir nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit bei uns vor. Bei
Fehlen vom Hersteller zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche
an uns generell ausgeschlossen. Für Mangelfolgeschäden sind wir nicht
haftbar.
4.8 Das
Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen vom Zeitpunkt der
rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
5. Schadenersatz
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