Allgemeine Geschäftsbedingungen
HANDELSGESELLSCHAFT KRAEMER GMBH

1. Allgemeines

1.1    Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote und sonstigen Leistungen.
1.2    Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder mündliche Abmachungen bedürfen der
Schriftform.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise  

2.1    Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2    Unsere Preise gelten ab Lager Bruchertseifen, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.3    Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4    Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich
2.5    Wenn die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll oder aus Verschulden des Kunden erst 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt, sind wir berechtigt, die dann nach unserer Kalkulation der Preisliste gültigen Preise zu berechnen, es sei denn, es handelt sich um schriftlich fixierte Jahresabkommen.

3. Lieferbedingungen

3.1    Die Lieferung erfolgt ab Warenwert € 500,00 frachtfrei anerkanntes Lager des Kunden, falls  nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns vor, bei Erstaufträgen und/oder Aufträgen mit einem Warenwert größer € 1.000,00 Vorauszahlung zu verlangen. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den mit der Ausführung der Versendung Beauftragten über. Zum Abschluß einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet.
3.2    Ist freie Anlieferung vereinbart, geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.
3.3    Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
3.4    Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Kunden bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus. Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleich, ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, wie z.B. Betriebsstörung, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie Auswirkung von Arbeitskämpfen, die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch die Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir von unserer Verpflichtung befreit.
3.5    Schadenersatzansprüche aus Verzug oder unverschuldeter Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten und Kaufleuten beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch 10% des Rechnungswertes der Lieferung oder Leistung, mit der wir uns in Verzug befinden oder die uns unmöglich geworden ist, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.
3.6    Schadensmeldungen wegen Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort nach Eintreffen der Sendung festgestellt und auf den Begleitpapieren bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.


4. Mängelrügen, Mängelhaftung

4.1    Der Kunde ist gehalten, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang und vor Gebrauch auf die Richtigkeit  der Bestellung und Lieferung und die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Zweck zu untersuchen.
4.2    Rügen wegen offensichtlicher Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen müssen unverzüglich, spätestens   innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns vorgebracht werden.
4.3    Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung    spätestens jedoch innerhalb der für das jeweilige Produkt geltenden Verfallzeiten, schriftlich - bei Filmmaterial unter Angabe der auf der Packung aufgestempelten Emulsions- bzw. Chargennummer und Rücksendung einer Probe des beanstandeten Materials und möglichst auch unverarbeiteten Materials der gleichen Sendung bzw. Emulsion - zu rügen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten §§ 377, 378 HGB unverändert der Maßgabe, daß die Rüge schriftlich zu erfolgen hat. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelanzeige nicht rechtzeitig und richtig gewesen sei.
4.4    Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder falsche Lagerung bei Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag), Mängel durch bestimmungswidrigen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
4.5    Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß des Rechts des Kunden, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadenersatz zu verlangen, für mangelhafte Teile Ersatz oder bessern diese selbst oder durch Dritte nach. Ist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung unmöglich geworden oder fehlgeschlagen, kann der Kunde Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4.6    Auf unser Verlangen sind uns die beanstandeten Waren oder Proben derselben sofort porto- und spesenfrei zurückzusenden. Andernfalls entfallen alle Mängelansprüche. Bei Anerkennung des Mangels ersetzen wir die Frachtkosten bis zur normalen Höhe.
4.7    Für Schäden aus unerlaubter Handlung, und zwar auch für solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten wegen eines zu vertretenden Mangels gemäß § 635BGB, haften wir nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor. Bei Fehlen vom Hersteller zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche an uns generell ausgeschlossen. Für Mangelfolgeschäden sind wir nicht haftbar.
4.8    Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.


5. Schadenersatz

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